FAQ
Manche Fragen werden uns immer wieder gestellt.
Hier haben wir die wichtigsten Fragen zusammen gestellt:
Hier finden Sie eine genaue Wegbeschreibung zu unseren Trainingszentren:
Die Preise erfahren Sie gerne auf Anfrage bei uns.
Jeder Teilnehmer benötigt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und eine gültige G 26.3 Untersuchung.
Weiter muss sich der Teilnehmer am Tag des Trainings physisch und psychisch in Ordnung fühlen.
Ja, es können Atemschutzgeräte gegen eine Gebühr geliehen werden.
Ihre Schutzkleidung hat zu beinhalten:
- Feuerwehrhelm nach DIN EN 443
- Flammschutzhaube nach DIN EN 13911
- Einsatzjacke und Einsatzhose nach DIN EN 469 oder HuPF
- Schutzhandschuhe f. d. Brandeinsatz nach DIN EN 659
- Schutzstiefel nach DIN EN 345
Es ist nicht unser Ziel Ihre Schutzkleidung zu zerstören.
Deshalb sind unsere Ausbilder speziell für diese Anlage geschult, um einer Beschädigung durch thermische Belastung vorzubeugen. Zudem erhält jeder Teilnehmer für das Training einen Nomex-Poncho. Dieser dient dem Schutz der Schutzkleidung.
Neben Ihrer persönlichen Schutzausrüstung sollten Sie genügend Wechselwäsche, Duschzeug und Badeschuhe und vor allem gute Laune im Gepäck haben.
Wir versorgen Sie morgens mit einem zweiten Frühstück (Butterbrezeln oder ähnliches). Mittags bekommen wir vom ortsansässigen Caterer ein Mittagessen geliefert. Kaffee und Wasser/Sprudel ist den ganzen Tag inklusive. Getränke wie Cola, Bier etc. müssen extra bezahlt werden.
Bei langen Anreisen, oder 2 Tagesseminaren werden wir auf Wunsch für Sie nach einer preisgünstigen Unterkunft schauen, und bei Bedarf auch für Sie buchen.
Melden Sie sich über das Kontaktformular bei uns, geben Sie ihren Wunschmonat, in welchen Sie gerne einen Termin hätten dort ein und wir werden uns bei Ihnen melden, um einen festen Termin zu vereinbaren.
Jeder Teilnehmer bekommt über den abgeleisteten Lehrgang eine Teilnahmebestätigung von „International Fire & Rescue Training" überreicht.
Die Brandübungsanlage wurde nach den derzeit gültigen Normen, der DIN 14097-1: 2005-05 und der DIN 14097-3: 2005-05 erbaut und nach ihrer Fertigstellung durch das zuständige Landratsamt Main-Tauber, im Beisein von Vertretern des Regierungspräsidium Stuttgart, der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie des Umweltamtes begangen.
Hierbei wurden keinerlei Mängel festgestellt, worauf die Brandübungsanlage durch das Landratsamt abgenommen und der Betrieb genehmigt wurde.
Unsere Ausbilder/Referenten kommen alle aus Berufs-, Werk-, Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienstorganisationen.
Im Bereich Brandbekämpfung ist die Ausbilderqualifikation mindestens: Gruppenführer FF und der Ausbilderschein für Rauchgasdurchzündungsanlagen.